Zusatzversicherung Krankenversicherung
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Beamten Krankenversicherung  

Private Krankenversicherung

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Zusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte:

Tarif central.prodent

Erstattet werden:
Zahnärztliche Heilbehandlung bis zu   90 %

die Aufwendungen für

  • Zahnersatz (einschl. Implantate), Zahnkronen und Inlays, unter Anrechnung der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer ggf. bestehenden weiteren privaten Zahnersatzzusatzversicherung – bei Nicht-Inanspruchnahme der GKV-Leistung beträgt der Erstattungssatz 50 % anstelle von 90 % (summenmäßige Begrenzung der Versicherungsleistungen
    in den ersten sechs Jahren nach Versicherungsbeginn);
  • plastische Zahnfüllungen unter Anrechnung der Vorleistung der GKV
    (summenmäßige Begrenzung);

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a Beispiel

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Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte:

Tarif GZEX1

Erstattet werden:

  • Zahnärztliche Heilbehandlung  90%
  • Stationäre Heilbehandlung
  • Sehhilfen
  • Heilpraktiker
  • Auslandsreisen

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a Beispiel

Zahnärztliche Heilbehandlung

zu 90 Prozent die Aufwendungen für

  • Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays, unter Anrechnung der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer ggf. bestehenden weiteren privaten Zahnersatzzusatzversicherung – bei Nicht-Inanspruchnahme der GKV-Leistung beträgt der Erstattungssatz 50 Prozent anstelle von 90 Prozent (summenmäßige Begrenzung der Versicherungsleistungen in den ersten sechs Jahren nach Versicherungsbeginn);
  • plastische Zahnfüllungen unter Anrechnung der Vorleistung der GKV (summenmäßige Begrenzung);
  • Stationäre Heilbehandlung

    100 Prozent
    bei Aufwendungen für:
  • GKV-Zuzahlung des Versicherten im Krankenhaus;
  • Mehrkosten bei Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses. Werden keine Leistungen der GKV nachgewiesen, werden Aufwendungen bis zu der Höhe erstattet, wie sie bei Vorleistung durch die GKV zu erstatten wären;
  • Kosten des Transports zum/vom Krankenhaus bis 100 km;
  • Sehhilfen 100 Prozent der nach evtl. GKV-Vorleistung verbleibenden Aufwendungen für Sehhilfen, d. h. für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen (summenmäßige Begrenzung); für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine GKV-Vorleistung nachzuweisen;

Heilpraktiker 80 Prozent der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen (außer Psychotherapie) einschließlich der verordneten Arzneimittel (summenmäßige Begrenzung);

Auslandsreisen bei kurzfristigen Auslandsreisen bis zu acht Wochen 100 Prozent der nach GKV-Vorleistung verbleibenden Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Rücktransport/Bestattung/Überführung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung);

Weitere Leistungen  Zahlung eines Kurtagegeldes für bis zu 22 Tage.

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Beispiel: Gesetzliche Leistungen

Gesetzliche Leistungen bei Zahnersatz

  • Befundorientierter Festzuschuss:
    Bei einem fehlenden Zahn wird - unabhängig von der Situation
    im Gebiss - immer das gleiche bezahlt
  • Höhe des Zuschusses = 50% der Standardtherapie
    (die so genannte Regelversorgung), bei regelmäßiger Vorsorge 65%
  • Regelleistung = einfachste Leistungen (z.B. herausnehmbarer Zahnersatz)
  • Alle Kosten für eine höher wertige Versorgung, die über die Regelleistung hinausgehen (z.B. festsitzender Zahnersatz), gehen als private gebühren zu Ihren persönlichen Lasten.

Angenommene Behandlung

  • Verlust von zwei nebeneinanderstehenden Zähnen bei einem Fahrradunfall
     
  • Regelleistung Zahnersatz: zwei Kronen und Brückenglieder mit Verblendung im sichtbaren Bereich, befestigt jeweils an den Zähnen neben der Lücke
  • Die für die Nachbarzähne schonendere und optisch bessere Lösung:
    zwei Implantate

Rechnungsaufstellung nur als Beispiel

 

GKV

Tarif Prodent-90 %

Tarif GZEX1-90%

Rechnungsbetrag

3.600,--

3.600,--

3.600,--

GKV - Festzuschuss

629,33

629,33

629,33

Leistung priv. Zusatz

0,00

2.610,67

2.610,67

Eigenanteil

2.970,67

360,00

360,00

Alle Preisangaben ohne Gewähr. Für eine genaue Diagnose und Festzuschüsse fragen Sie bitte Ihren Zahnarzt und Ihre gesetzliche Krankenkasse.

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